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Mission Mehrweg - Thüringen auf dem Weg in die Zukunft

Eine europäische Gesetzesinitiative geht voran und möchte mehr Mehrweg. Wann es soweit ist und was konkret ansteht, erfahren Sie hier.

Gespannt sind wir auch Pizza-Mehrweg-Karton

Gespannt sind wir auch Pizza-Mehrweg-Karton

Erfurt. Ab dem 1.1.2023 gilt ein neues Gesetz in Thüringen, demnach müssen alle Gastronomen neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen anbieten. Das gilt für Speisen und Getränke. Neben den Restaurants, Bistros, Cafés und Lieferdiensten gilt das Gesetz übringens auch für die großen Fastfoodketten. Der Big Mac dann auch der Mehrwegbox quasi. Es gibt dann eine Mehrwegpflicht oder zumindest die Pflicht Mehrweg als Auswahl vorzuhalten.

Auch die  Stadt Sömmerda hat sich der „MISSION MEHRWEG“ angeschlossen. Es handelt sich dabei  um eine Kampagne des Vereins „Zukunftsfähiges Thüringen“. Der Verein beschreibt sich selbst als „eine landesweite Dachorganisation für nachhaltige Entwicklung“ und versteht sich zudem als „Arbeits- und Aktionsplattform für die Initiierung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsprozessen und entsprechenden Beteiligungsmöglichkeiten.“

MISSION MEHRWEG möchte aufklären, was eine Umstellung von Einweg- auf Mehrwegverpackungen für Essen und Getränke To-Go bringt. Dabei sind sowohl die Gastronomie, als auch Endverbraucher und Kommunen im Blick.
Neben Sömmerda haben sich in Thüringen bisher die Städte Erfurt, Saalfeld, Weimar, Jena, Bad Blankenburg, Stadtroda, Bad Köstritz, Mühlhausen, Gera, Nordhausen, Bad Berka, Arnstadt, Bad Tabarz, Eisenach und Bad Salzungen angeschlossen. Vielleicht wäre das auch etwas für Artern?

Was sagt das Gesetz?

Neben der Aufklärungskampagne in Thüringen gibt es die gesetzliche Mehrwegpflicht ab 2023. Dabei darf die Mehrwegvariante nicht teurer sein, als das Produkt in der Einwegverpackung.

Große Fastfoodketten kommen nicht um die Regelungen herum, bei kleineren Läden sind Ausnahmen möglich und zwar, wenn die Betriebe kleiner als 80 Quadratmeter sind und weniger als 5 Beschäftigte haben. Aber auch für diese gilt, dass selbst mitgebrachte Behältnisse befüllt werden. Für Ketten mit einzelnen Fialen gilt die Mehrwegpflicht hingegen vollumfänglich.
Dieser Artikel erschien zuerst am 23.10.2022 in der Arterner Zeitung.
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